Skip to content

Aktuelle Entwicklungen · Datenschutz · Plattformregulierung · Technologierecht

Apple’s App Tracking Transparency vor dem Competition Appeal Tribunal: Entwickler fordern rund zwei Milliarden Pfund

Eine neue britische Sammelklage wirft Apple vor, sein App Tracking Transparency-System zulasten unabhängiger App-Entwickler asymmetrisch ausgestaltet zu haben. Gefordert werden rund zwei Milliarden Pfund Schadensersatz.

Am 3. September 2026 ist vor dem britischen Competition Appeal Tribunal eine neue kartellrechtliche Sammelklage gegen Apple eingereicht worden. ATT Collective Action Limited verlangt im Namen tausender britischer iOS-App-Entwickler Schadensersatz in Höhe von rund zwei Milliarden Pfund.

Im Mittelpunkt steht Apples App Tracking Transparency (ATT)-System. Die Klägerseite wirft Apple vor, Drittanbieter-Apps bei Tracking, personalisierter Werbung und der Einholung von Nutzereinwilligungen strengeren Anforderungen unterworfen zu haben als eigene Dienste. Dadurch sollen insbesondere Entwickler benachteiligt worden sein, deren Geschäftsmodelle von Werbeeinnahmen oder kostenpflichtiger Nutzerakquise abhängen. 

Erfasst werden sollen Entwickler, die seit Einführung von ATT am 26. April 2021 Werbeeinnahmen über iOS-Apps erzielt oder Werbeausgaben zur Gewinnung von App-Nutzern getragen haben. Das Verfahren ist als Opt-out-Kollektivverfahren konzipiert. Es befindet sich jedoch noch in einem frühen Stadium: Über die Zulassung des Kollektivverfahrens und erst recht über eine Haftung Apples ist bislang nicht entschieden. 

Apple weist den Vorwurf einer wettbewerbswidrigen Ungleichbehandlung zurück und verweist auf den Schutz der Privatsphäre. Der Konzern vertritt die Auffassung, dass ATT den Nutzern mehr Kontrolle über die Verwendung ihrer Daten gibt und dass die Regeln nicht zugunsten eigener Dienste ausgestaltet seien. 

Warum ist das Verfahren relevant?

Der britische Fall ist besonders interessant, weil er regulatorische Kontrolle und private Rechtsdurchsetzung miteinander verbindet. In Deutschland hatte das Bundeskartellamt Apple zuletzt zu Änderungen bei der Ausgestaltung des ATT-Systems bewegt. Während dort vor allem die künftige wettbewerbskonforme Gestaltung der Regeln im Mittelpunkt steht, zielt das britische Verfahren auf den Ersatz bereits entstandener wirtschaftlicher Schäden. Auch deutsche Fachmedien stellen ausdrücklich diesen Zusammenhang her. 

Für die App-Wirtschaft zeigt der Fall erneut, dass Datenschutz- und Einwilligungsregeln nicht automatisch wettbewerbsneutral sind. Werden solche Regeln von einem Plattformbetreiber festgelegt, der zugleich mit den von ihm regulierten Unternehmen konkurriert, können Fragen der Selbstbevorzugung, Diskriminierung und Marktmacht entstehen.

Gerade für App-Entwickler, Werbeplattformen und Anbieter digitaler Geschäftsmodelle dürfte deshalb entscheidend sein, ob Datenschutzanforderungen symmetrisch angewendet werden oder ob der Plattformbetreiber für eigene Dienste günstigere Bedingungen schafft.

Quellen: Reuters, 3. September 2026; Hausfeld, 3. September 2026.