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Analyse / Kommentar · Künstliche Intelligenz & Recht · Urheberrecht

KI-Nutzungen und Kreative: Umrisse eines gerechten Ausgleichs

Josef Drexl untersucht, wie das Urheberrecht auf die wirtschaftlichen Auswirkungen generativer KI auf Kreative reagieren kann, und entwickelt Vorschläge für neue Vergütungs- und Beteiligungsmodelle.

AUSGEWÄHLTE WISSENSCHAFTLICHE ARBEIT

Externe Veröffentlichung — nicht von ECDLR veröffentlicht.
Diese Seite enthält eine unabhängige redaktionelle Einordnung von ECDLR zu einer extern veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeit sowie einen Link zur Originalquelle.

Originalautor

Prof. Dr. Josef Drexl

Institution

Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, München
Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU)

Originalveröffentlichung

Josef Drexl, KI-Nutzungen und Kreative: Umrisse eines gerechten Ausgleichs, Max Planck Institute for Innovation & Competition Discussion Paper No. 28, 2026, 37 Seiten. Die Arbeit ist über SSRN zugänglich. 

ECDLR-Einordnung

Die rasante Verbreitung generativer künstlicher Intelligenz stellt nicht nur das traditionelle Urheberrecht vor neue dogmatische Herausforderungen. Sie verändert zugleich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kreativer Tätigkeit. Josef Drexl nimmt gerade diese ökonomische Dimension in den Blick und fragt, ob das geltende Urheberrecht ausreichende Instrumente bereithält, um die Interessen von Urhebern und ausübenden Künstlern gegenüber Anbietern generativer KI angemessen zu sichern. 

Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Annahme, dass die wirtschaftliche Existenz vieler Kreativer zunehmend durch KI-generierte Inhalte unter Druck gerät. Drexl diskutiert daher verschiedene urheberrechtliche Gegenmaßnahmen. Im Zentrum steht insbesondere die Überlegung, ein neues Verwertungsrecht der KI-Verwertung einzuführen. Daneben schlägt er einen eigenständigen Anspruch auf Beteiligung an den wirtschaftlichen Erlösen von Anbietern und Betreibern generativer KI vor. Bemerkenswert ist, dass dieser Vergütungsanspruch nach seinem Modell nicht davon abhängen soll, ob das konkrete Werk eines Urhebers oder die Darbietung eines ausübenden Künstlers tatsächlich zum Training des jeweiligen KI-Systems verwendet wurde. 

Damit verschiebt der Beitrag die Perspektive über die derzeit intensiv diskutierte Frage hinaus, ob einzelne Trainingshandlungen von bestehenden Schrankenbestimmungen des Urheberrechts gedeckt sind. Im Mittelpunkt steht vielmehr die grundlegendere Frage, wie die wirtschaftlichen Folgen generativer KI für menschliche Kreative ausgeglichen werden können. Drexl macht zugleich deutlich, dass das Urheberrecht allein möglicherweise nicht ausreicht und auch ergänzende Regelungsansätze außerhalb des Urheberrechts in Betracht gezogen werden sollten. 

Für ECDLR ist der Beitrag besonders relevant, weil er die aktuelle Diskussion über KI-Training, Lizenzierung und Rechtevorbehalte mit einer weitergehenden vergütungsrechtlichen Perspektive verbindet. Die vorgeschlagene Beteiligung der Kreativen an den wirtschaftlichen Erträgen generativer KI könnte sich zu einem wichtigen Modell in der europäischen Reformdiskussion entwickeln.

Schlagwörter

Generative KI · Urheberrecht · Kreative · Vergütung · KI-Verwertung · Lizenzierung · Urheber und ausübende Künstler · EU-Urheberrecht

Originalquelle

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Volltext auf SSRN lesen

Featured Scholar

Prof. Dr. Josef Drexl
Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb · Ludwig-Maximilians-Universität München

Forschungsschwerpunkte: Urheberrecht, Immaterialgüterrecht, Wettbewerbsrecht, KI-Regulierung, Innovationsrecht